Die Kirchenräte benennen - in Absprache mit bestehenden Frauengruppen - zwei Vertreterinnen für die Frauenarbeit in der Gemeinde für die Dauer einer Legislaturperiode. Diese Frauen begleiten und koordinieren die gemeindliche Frauenarbeit, leiten Frauengottesdienste oder organisieren den Weltgebetstag.

Die Vertreterinnen der Gemeinden sowie zwei von der Synode gewählte Frauen bilden im Synodalverband die Frauen - Arbeitsgemeinschaft. Sie organisieren Frauentage oder Fortbildungen und beraten Frauen in den Gemeinden.

 

Informationen unter

http://www.reformiert.de/frauen-ags.html